FAQs

Herzlich willkommen in unserem FAQ-Bereich. Hier findest Du relevante Informationen und häufig gestellte Fragen rund um das Thema Leben im Wohnheim und zum Bewerbungsablauf.

Wir versuchen möglichst alle Fragen aufzunehmen und zu beantworten, die immer wieder auftauchen. Aus diesem Grund wird unser FAQ-Bereich kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt.

Wenn noch Fragen offen sind, oder wenn es weitere Anregungen oder Wünsche gibt, kannst du dich gerne bei uns melden.

Häufig gestellte Fragen

Nach der Registrierung im Online-Bewerbungsportal erhältst du eine E-Mail, die von dir bestätigt werden muss. Erst dann kannst du dich anmelden und deine Bewerbung erstellen.

Beantworte die Fragen gewissenhaft, lade die erforderlichen Unterlagen hoch und sende die Bewerbung direkt über das Portal an uns. Du erhältst dann von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail. 

Mehr als diese Eingangsbestätigung kommt zunächst nicht!

Wenn wir deine Bewerbung berücksichtigen und dir ein Zimmer / eine Wohnung anbieten können, melden wir uns per E-Mail bei dir. 

Bitte beachte, dass die Mietvertragskommission etwa zwei Wochen nach der Bewerbungsfrist zusammenkommt und dann noch einmal etwa zwei Wochen vergehen, bis wir uns dann per E-Mail melden. Das heißt: Nach der Frist im Januar wird es ca. Mitte Februar bis du ggf. von uns hörst und nach der Frist im Juni wird es etwa Mitte Juli.

Man brauch nicht unzählige Mails schreiben und zig Mal telefonisch nachfragen! Das ändert nichts am Status und an den Chancen ein Zimmer zu bekommen. 

Bei Verlust des Schlüssels kann man sich zunächst ans Sekretariat wenden. In der Regel ist von 8 Uhr bis 16 Uhr das Büro besetzt. 

Danach und bis 21 Uhr gibt es einen Hausmeisternotdienst. Die Nummer ist sowohl in der Mietermappe als auch an den Infobrettern im Haus vermerkt. Als Hinweis zu diesem Hausmeisternotdienst: wenn der Hausmeister extra kommen muss, dann werden im Fall von Schlüsselverlust 75,- Euro in Rechnung gestellt. Und man muss sich ausweisen.

Achtung: einen 24 Stunden Service gibt es nicht. Das ist weder personell noch von den Kosten machbar. Im Zweifelsfall muss man bis zum nächsten Morgen warten.

In diesem Fall bitte ins Sekretariat vorbei kommen. Hier kann eine neue Waschkarte ausgestellt werden und ggf. auch verlorenes Geld wieder aufgeladen werden. Auch wenn eine Waschmaschine defekt ist und der Betrag trotzdem abgebucht wurde, dann kann das hier ersetzt werden.

Entweder im Sekretariat vorbeikommen oder eine Mail ans Sekretariat schreiben. Der Wunschtermin wird geprüft und ggf. für sie reserviert. Dann wird ein Nutzungsvertrag gemacht und dieser Vertrag wird im Sekretariat unterschrieben und die Miete wird ebenfalls dort bezahlt.

Bar und Partykeller kosten 75,- Miete. Zusätzlich wird eine Kaution in Höhe von 75,- Euro fällig, die aber nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Raums zurückgegeben wird. Sowohl in der Bar im FDH als auch im Partykeller im ADH kann man in der Regel unbeschwert feiern, ohne andere im Sinne von Ruhestörung zu belästigen.

Das Mieten von Bar oder Partykeller ist nur für Bewohnerinnen und Bewohner unserer Wohnheime möglich.

Defekte Glühbirnen, ein Griff am Schrank ist abgebrochen, der Wasserhahn tropft, eine Herdplatte funktioniert nicht und vieles mehr… Alles kein Problem und kein Grund zur Sorge!

Bitte einfach eine Mail mit Beschreibung des Problems ans Sekretariat schreiben. Dies wird dann direkt an die Hausmeister weitergegeben und die kümmern sich dann um Reparatur oder Ersatz. Schäden passieren immer wieder und ab einem gewissen Verbrauch sind manche Dinge auch abgenutzt. Das kostet dann nichts und wird einfach ersetzt. 

anfrage@bauverein-frankfurt.de 

Die einzige Ausnahme, die für unsere Bewohnerinnen und Bewohner Kosten verursacht ist mutwillige Sachbeschädigung und grobe Fahrlässigkeit. Wer zum Beispiel eine heiße Pfanne auf einen Holztisch stellt darf sich nicht wundern, wenn ein Brandloch entsteht und dafür dann die Kosten in Rechnung gestellt werden…

Wir sind fast ausnahmslos bis auf das letzte Zimmer belegt! Wenn Zimmer frei werden, erfolgt die Zimmervergabe grundsätzlich über unsere Warteliste. Eine Bewerbung kann jederzeit online eingereicht werden.

Weder ein persönliches Vorsprechen noch unzählige Mails können daran etwas ändern und sind daher sinnlos. Die Wohnungssituation in Frankfurt für Studierende ist dramatisch und bei allem Verständnis für persönliche Dringlichkeiten und Notlagen können wir nicht mehr Zimmer anbieten als uns zur Verfügung stehen. Beschränke deine Suche nicht auf unser Wohnheim und ziehe bitte auch die an Frankfurt anliegenden Orte in Betracht. Kurzfristig ist in der Regel nichts zu machen bei uns!

Bitte einfach rechtzeitig ans Sekretariat wenden! Solche Fälle werden notiert und bislang konnten wir dies immer berücksichtigen. Man erhält nach der Rückkehr zwar nicht unbedingt dasselbe Zimmer, aber zumindest ein baugleiches Zimmer konnte bislang allen angeboten werden, die von einem Auslandsaufenthalt zurückgekehrt sind und wieder bei uns wohnen wollten.

anfrage@bauverein-frankfurt.de 

Grundsätzlich ja. Du musst uns lediglich rechtzeitig vor Einzug des Untermieters / der Untermieterin über das dafür vorgesehene Formular informieren. In der Regel spricht nichts gegen eine Untervermietung, sofern der Untermieter die Voraussetzungen (immatrikuliert, unter 30 Jahre alt) erfüllt und noch nicht mehrfach als Untermieter in einem unserer Wohnheime gewohnt hat oder negativ aufgefallen ist. Auch darf die mit dem Untermieter vereinbarte Miete nicht über der tatsächlichen Miethöhe liegen. Pro Semester dürfen längstens bis zu 2 Monate untervermietet werden.

Bevor du dich für einen Untermieter entscheidest, solltest du wissen, dass du für die Zeit der Untervermietung unser Mieter bleiben und auch die Miete weiterhin von deinem Konto eingezogen wird. Alle vertraglichen Dinge (Untermietvertrag, Kaution) eventuell auch die Schlüsselübergabe, Info an die Mitbewohnenden und Einweisung in die Hausordnung regelst du selbst mit deinem Untermieter. 

Verstöße gegen die Regelungen zur Untermiete stellen einen Kündigungsgrund dar.

Das Formular zur Untervermietung erhältst du vom Sekretariat: anfrage@bauverein-frankfurt.de 

Grundsätzlich ist es unseren Bewohnerinnen und Bewohnern erlaubt Besuch zu empfangen. Wichtig ist, dass man für seinen Besuch mithaftet. Hausordnung und insbesondere Ruhezeiten sind auch einzuhalten, wenn man Besuch hat und auch der Besuch ist beispielsweise von der Nachtruhe nicht ausgenommen.

Besuche mit Übernachtung sind kurzzeitig ebenfalls unproblematisch. Es gebietet aber das Miteinander in einer WG, dass die Mitbewohnenden informiert werden und nicht auf einmal Fremden in der Küche gegenüberstehen. Kurzzeitig meint ein Wochenende oder ein paar Tage.

Monatelange und sich über viele Wochen streckende Besuche sind dagegen nicht gestattet! Die illegale Mehrfachbelegung von Zimmern führt im Zweifelsfall zur fristlosen Kündigung. Ein Wohnheim ist darüber hinaus nicht der richtige Ort, um Eltern zu beherbergen, auch kurzzeitig nicht. 

Die erste Anlaufstelle, wenn es z.B. Konflikte in einer WG gibt, ist unser Wohnheimreferat. Hin und wieder kommt es vor, dass Mitbewohnende sich wiederholt nicht an Regeln wie Nachtruhe oder Vereinbarungen zum Mülldienst halten oder die WG-Küche in großer Unordnung hinterlassen wurde. Im Wohnheimreferat wird das vertrauensvoll und unter Wahrung der Anonymität übernommen und die betreffenden Leute kontaktiert. Oft hilft eine einfache Erinnerung von offizieller Seite, manchmal braucht es aber dann auch eine Abmahnung und in sehr seltenen Fällen eine Kündigung.

Grundsätzlich ja. Es gibt sehr wenige Ausnahmen und die allermeisten Bewohnerinnen und Bewohner müssen diesen Beitrag zahlen. Die Zahlung müssen die WGs in Eigenregie organisieren, da der Beitrag nicht in der Miete enthalten ist.  Unsere WGs sind so aufgebaut, dass einer Sonderregelung entsprechend nur eine/r pro WG den Beitrag zahlen muss und die Mitbewohnenden sich dies dann untereinander aufteilen können. Für Fragen und zur Unterstützung bezüglich Rundfunkbeitrag steht unser Wohnheimreferat mit Rat und Tat zur Verfügung.